Unser Lieferantenkodex
Der Erfolg von Jacques’ Wein-Depot und den anderen Unternehmen des Hawesko-Konzerns basiert nicht zuletzt auf hohen Unternehmenswerten und Verhaltensgrundsätzen, zu deren Einhaltung sich alle Führungskräfte und Mitarbeiter verpflichtet haben. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Aktionären voll bewusst.
Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, sich ebenfalls an global anerkannte Grundsätze für gesetzmäßiges und verantwortliches Handeln zu halten. Aus diesem Grund wurde von uns dieser Lieferantenkodex entwickelt. Er basiert im Wesentlichen auf den Prinzipien des „Global Compact“ der Vereinten Nationen, der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie unserer eigenen Verhaltensrichtlinie. Die Lieferanten versichern, dass sie die in diesem Kodex aufgestellten Grundsätze einhalten.
Einhaltung von Gesetzen
Der Lieferant hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften sowie die EU-Gesetzgebung, die seinen Geschäftsbetrieb reglementieren, ein.
Diskriminierung
Der Lieferant unterlässt jegliche Diskriminierung in Bezug auf die Anstellung oder Beschäftigung seiner Mitarbeiter. Eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Geschlechts, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion oder der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich (EU- als auch nationales Recht) geschützter Merkmale darf nicht erfolgen. Die persönlichen Rechte sowie die Privatsphäre der Mitarbeiter werden respektiert. Mobbing wird nicht geduldet.
Zwangsarbeit
Der Lieferant duldet keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Er beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter, die sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.
Kinderarbeit
Der Lieferant beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Wenn nationale Gesetze oder Regelungen es zulassen, dass Kinder zwischen 13 und 15 Jahren leichte Arbeit verrichten, darf dies auf keinen Fall gestattet werden, wenn diese Kinder dadurch daran gehindert werden, der allgemeinen Schulpflicht nachzukommen oder die Beschäftigung ihrer Gesundheit oder Entwicklung schadet.
Arbeitszeiten
Der Lieferant hält die in den nationalen Gesetzen festgelegte maximale Arbeitszeit ein. Eventuelle Mehrarbeit darf ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet werden.
Arbeitsentgelt
Der Lieferant gewährleistet, dass seine Beschäftigten einen eventuell vorhandenen gesetzlichen Mindestlohn oder eine der Region angemessenen Bezahlung erhalten.
Gesundheit und Sicherheit
Der Lieferant hält sich an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu erhalten, Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen.
Umgang mit Alkohol
Grundsätzlich sind Kinder, Jugendliche sowie Personen mit einer Tendenz zur Alkoholabhängigkeit von jeglichem Wein- und Spirituosenkonsum auszuschließen. Ebenso sind Schwangerschaft, Stillzeit, bestimmte Erkrankungen und die Einnahme von Medikamenten nicht mit dem Wein- und Spirituosenkonsum zu vereinbaren. Dies gilt uneingeschränkt auch für den Arbeitsplatz und die Teilnahme am Straßenverkehr. Abstinenz aus religiösen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen ist zu respektieren.
Korruption
Der Lieferant duldet keine Form korrupten Verhaltens und vermeidet auch nur den bloßen Anschein hiervon. Er toleriert nicht, dass seine Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder Vermittler Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Der Lieferant bzw. seine Mitarbeiter bieten unseren Mitarbeitern oder Dritten weder direkt noch indirekt unangemessene Vorteile in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen zur unzulässigen Beeinflussung an. Auch erbittet der Lieferant oder seine Mitarbeiter keine solchen unangemessenen Vorteile oder nimmt diese an. Sofern in Nationen Geschenke oder Einladungen der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die geltenden landesrechtlichen Normen eingehalten werden.
Umweltschutz
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung allgemein anerkannter sowie aller lokalen gesetzlichen Regelungen, lokaler Standards, Regelungen oder Richtlinien bezüglich Umweltschutz Nachhaltigkeit. Er ist angehalten, kontinuierlich an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen zu arbeiten. Geltende Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, für den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung sind einzuhalten. Der Lieferant bekennt sich zu einem verantwortlichen Einsatz der natürlichen Rohstoffe und Ressourcen sowie zum sparsamen Einsatz von Energie. Er fördert eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion.
Produktsicherheit
Der Lieferant beachtet alle jeweils anwendbaren produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben betreffend die Sicherheit, Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung und Transport von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Materialien.
Lieferkette
Der Lieferant verpflichtet sich, auch die Einhaltung der Inhalte unseres Lieferantenkodex bei seinen Lieferanten angemessen zu fördern.
Weitere geltende Richtlinien
Die Jacques’ Wein-Depot GmbH behält sich vor, weitere für dieses Unternehmen geltende Dokumente bzw. Richtlinien aufzustellen, die den Umfang dieses Kodex ergänzen.