Cuvéepartner
Gemischter Satz
Früher war das gemischte Setzen von Rebsorten eine traditionelle Praxis, die oftmals aus Notwendigkeiten und Zwängen entstand. Heute nutzt man diese Methode, um Sorten, die sich im Wein als Cuvéepartner ergänzen, gemeinsam anzubauen, zu keltern und abzufüllen.
Die Weinbezeichnungsverordnung 111. WeinBVO aus dem Jahre 2011 hat für den Wiener Gemischten Satz, der nur in einer bestimmten Anbauzone nach traditionellen Pflanz- und Verarbeitungsmethoden produziert werden darf, strenge Regeln erlassen.
Bei Weinen ohne Sortenangabe gibt es keine Vorschriften über die Anteile einzelner Rebsorten – lediglich die Farbe ist einheitlich. Bei Weinen mit Sortenangabe darf der Anteil anderer Rebsorten meist nur 15 % betragen. Daher achtet man im Weinberg streng darauf, schon beim Setzen der Reben die korrekte Anteilsmenge einzuhalten.
Im Herbst erkennt man an der Laubverfärbung, wo ein Weinberg mit gemischtem Satz steht. Da sich jede Rebsorte, bedingt durch ampelographische Eigenarten, individuell verfärbt, ist das Farbenspektrum besonders vielfältig.
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